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Runde Tische Prozessbegleitung

Runde Tische Prozessbegleitung

Die professionelle Kooperation und der regelmäßige Informationsaustausch zwischen den beteiligten Berufsgruppen im Rahmen der „Runden Tische“ sind unabdingbar für das Funktionieren der Prozessbegleitung. Aus diesem Grund wurden mit Erlass des Bundesministeriums für Justiz vom 13. Jänner 2009 „Runde Tische – Prozessbegleitung“ (erneuert durch Erlass des BMJ vom 28. Juli 2016, Zl BMJ-Pr306.200/0031-III 4/2016) als Vernetzungsforum eingeführt, die bei den in Strafsachen tätigen Gerichtshöfen erster Instanz bis 2015 einmal jährlich und seit 2017 alle zwei Jahre stattfinden; die ersten Runden Tische fanden im Jahr 2010 statt.

An den von den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesgerichte in enger Zusammenarbeit mit dem MZ.O organisierten Runden Tische nehmen in Strafsachen tätige Richter:innen, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Vertreter:innen der im Landesgerichtssprengel gelegenen Opferhilfeeinrichtungen, Vertreter:innen der örtlichen Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die als juristische Prozessbegleiter:innen tätig sind sowie Vertreter:innen der lokalen Polizeibehörden, der Kinder- und Jugendhilfeträger und der Kinder- und Jugendanwaltschaft teil. Fallweise sind auch in Familienrechtssachen tätige Richter:innen und/oder Vertreter:innen weiterer Berufsgruppen, etwa aus dem Bereich der Sachverständigen, eingeladen.

Die Runden Tische Prozessbegleitung werden als das wechselseitige Verständnis für die Tätigkeitsbereiche und Arbeitsabläufe stärkende und die Vernetzung fördernde Einrichtung verstanden. 

Das Generalthema für das Jahr 2026 lautet:
Zugang zu Opfern – Wege und Hürden der Erreichbarkeit (Arbeitstitel) und ist derzeit in Abstimmung mit den Leitungsorganen der Justiz

Das Generalthema für das Jahr 2024 lautete:
Gefährdungseinschätzungen und Möglichkeiten ihrer Verwendung im Strafverfahren

Das Generalthema für das Jahr 2022 lautete:
Diversion nach §§ 198 ff StPO im Kontext von bestmöglichem Opferschutz und Prozessbegleitung

Das Generalthema für das Jahr 2019 lautete:
Stalking (Beharrliche Verfolgung) nach § 107a StGB und Cybermobbing (Fortge­setzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems) nach § 107c StGB.

Das Generalthema für das Jahr 2017 lautete:
Rahmenbedingungen bei der schonenden Vernehmung von besonders schutzbedürftigen Opfern (§ 66a StPO) nach § 165 Abs 3 und 4 StPO (Art der Durchführung, Aussagebedingungen und -verhalten, „Good practices“, „Best practices“, etc.).
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