Grundausbildung für psychosoziale Prozessbegleiter:innen
Ziel dieser neu strukturierten und vom Bundesministerium für Justiz und den (vormaligen) Bundesministerien für Familien und Jugend und für Gesundheit und Frauen im Rahmen eines Verwaltungsübereinkommens geregelten Ausbildung für psychosoziale Prozessbegleiter:innen ist es, in einem allgemeinen Ausbildungsteil die Gemeinsamkeiten der psychosozialen Prozessbegleitung aller drei Opfergruppen „Kinder und Jugendliche“, „Frauen als Betroffene von Männergewalt und Frauenhandel“ und „Opfer situativer Gewalt“ aufzubereiten und die Spezifika der drei Opfergruppen in spezifischen Ausbildungsteilen zu vermitteln.Voraussetzungen:
An der Ausbildung zur:zum psychosozialen Prozessbegleiter:in teilnehmen können ausschließlich Mitarbeiter:innen von bewährten geeigneten Einrichtungen, die nach § 66b Abs. 3 StPO vom Bundesministerium für Justiz vertraglich beauftragt sind, (a) Opfern im Sinne des § 65 Z 1 lit. a oder b, (b) Opfern (§ 65 Z 1) terroristischer Straftaten (§ 278c StGB), (c) Opfern (§ 65 Z 1) von beharrlicher Verfolgung (§ 107a StGB), fortdauernder Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems (§ 107c StGB) und Verhetzung (§ 283 StGB), (d) Opfern (§ 65 Z 1) von übler Nachrede (§ 111 StGB), Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung (§ 113 StGB), Beleidigung (§ 115 StGB) und Verleumdung (§ 297 StGB), wenn auf Grund bestimmter Anhaltspunkte angenommen werden kann, dass eine solche Tat im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems begangen wurde, und (e) Minderjährigen, die Zeugen von Gewalt im sozialen Nahraum (Gewalt in der Familie, Gewalt an Kindern) waren, psychosoziale und juristische Prozessbegleitung zu gewähren, soweit dies zur Wahrung ihrer prozessualen Rechte unter größtmöglicher Bedachtnahme auf ihre persönliche Betroffenheit erforderlich ist.Inhalte:
- Grundlagen, Ziele und Aufgaben
- Qualitätsstandards für psychosoziale und juristische Prozessbegleitung
- Rechtliche Grundlagen
- Rolle, Funktion und Ablauf der Prozessbegleitung
- Grundlagen der Psychotraumatologie und Traumaverarbeitung
- Methodische Umgänge mit Ambivalenz des Opfers
- Opfergruppenspezifische, geschlechtsspezifische, gewaltspezifische und entwicklungsspezifische Aspekte
- Organisationsstrukturen
Die Ausbildung zur:zum psychosozialen Prozessbegleiter:in umfasst 66 Einheiten à 45 Minuten, die in drei Seminaren à 3 Tagen abgehalten werden. Die maximale Zahl der Teilnehmenden liegt bei 27. Die Seminare werden je zur Hälfte für psychosoziale Prozessbegleiter:innen aller Opfergruppen gemeinsam und getrennt nach Opfergruppen in Kleingruppen abgehalten. Die drei Opfergruppen „Kinder und Jugendliche“, „Frauen als Betroffene von Männergewalt und Frauenhandel“ und „Opfer situativer Gewalt“ sollen durch eine möglichst ausgewogene Anzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern Berücksichtigung finden.
Die Anmeldung zur Ausbildung kann ausschließlich über eine Prozessbegleitungseinrichtung erfolgen.
Termine:
Lehrgang 16 via Zoom (ohne Kleingruppe für "situative Opfer"):Seminar 1: 13. - 15. März 2023
Seminar 2: 24. - 26. April 2023
Seminar 3: 22. - 24. Mai 2023
alternativ:
Seminar 1: 13., 14. und 27 März 2023
Seminar 2: 25. und 27. April und 10. Mai 2023
Seminar 3: 22., 24. und 25. Mai 2023
AUSGEBUCHT!
Lehrgang 17 im JBZ Kitzbühel (ohne Kleingruppe für "situative Opfer"):Seminar 1: 05. - 07. Juni 2023
Seminar 2: 18. - 20. September 2023
Seminar 3: 04. - 06. Dezember 2023
Lehrgang 18 im JBZ Schwechat:
Seminar 1: 20.-21. März 2023
Teil 2: 03. und 04. April bzw. 05. und 06. April 2023
Seminar 2: [15.], 16. und 17. Mai 2023
Seminar 3: 19. bis 21. Juni 2023
AUSGEBUCHT!
Lehrgang 19 via Zoom:
Seminar 1: 25. bis 27. September 2023
Seminar 2: 9. bis 11. Oktober 2023
Seminar 3: 6. bis 8. November 2023
AUSGEBUCHT!
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