Grundausbildung für psychosoziale Prozessbegleiter:innen
Ziel dieser neu strukturierten und vom Bundesministerium für Justiz und den (vormaligen) Bundesministerien für Familien und Jugend und für Gesundheit und Frauen im Rahmen eines Verwaltungsübereinkommens geregelten Ausbildung für psychosoziale Prozessbegleiter:innen ist es, in einem allgemeinen Ausbildungsteil die Gemeinsamkeiten der psychosozialen Prozessbegleitung aller Opfergruppen aufzubereiten und in der Spezialisierten Grundausbildung die Spezifika der unterschiedlichen Opfergruppen zu vermitteln.Voraussetzungen:
An der Ausbildung zur:zum psychosozialen Prozessbegleiter:in teilnehmen können ausschließlich Mitarbeiter:innen von bewährten geeigneten Einrichtungen, die nach § 66b Abs. 3 StPO vom Bundesministerium für Justiz vertraglich beauftragt sind, (a) Opfern im Sinne des § 65 Z 1 lit. a oder b, (b) Opfern (§ 65 Z 1) terroristischer Straftaten (§ 278c StGB), (c) Opfern (§ 65 Z 1) von beharrlicher Verfolgung (§ 107a StGB), fortdauernder Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems (§ 107c StGB) und Verhetzung (§ 283 StGB), (d) Opfern (§ 65 Z 1) von übler Nachrede (§ 111 StGB), Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung (§ 113 StGB), Beleidigung (§ 115 StGB) und Verleumdung (§ 297 StGB), wenn auf Grund bestimmter Anhaltspunkte angenommen werden kann, dass eine solche Tat im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems begangen wurde, und (e) Minderjährigen, die Zeugen von Gewalt im sozialen Nahraum (Gewalt in der Familie, Gewalt an Kindern) waren, psychosoziale und juristische Prozessbegleitung zu gewähren, soweit dies zur Wahrung ihrer prozessualen Rechte unter größtmöglicher Bedachtnahme auf ihre persönliche Betroffenheit erforderlich ist.Inhalte:
- Grundlagen, Ziele und Aufgaben
- Qualitätsstandards für psychosoziale und juristische Prozessbegleitung
- Rechtliche Grundlagen
- Rolle, Funktion und Ablauf der Prozessbegleitung
- Grundlagen der Psychotraumatologie und Traumaverarbeitung
- Methodische Umgänge mit Ambivalenz des Opfers
- Opfergruppenspezifische, geschlechtsspezifische, gewaltspezifische und entwicklungsspezifische Aspekte
- Organisationsstrukturen
Die Ausbildung zur:zum psychosozialen Prozessbegleiter:in umfasst 66 Einheiten à 45 Minuten, die ab Herbst 2024 wie folgt angeboten werden:
Allgemeine Grundausbildung zur Ausübung von psychosozialer Prozessbegleitung im Ausmaß von insgesamt 5 Tagen (aufgeteilt auf zwei Termine) für alle Teilnehmenden.
Termine:
Bildungshaus Puchberg, Wels:09. bis 11. Dezember 2024 und
14. bis 16. Jänner 2025
(Beginn am ersten Tag um 13 Uhr; Ende am dritten Tag um 16 Uhr)
JUFA-Wien:
20. bis 22. Jänner 2025 und
03. bis 05. März 2025
(Beginn am ersten Tag um 13 Uhr; Ende am dritten Tag um 16 Uhr)
Spezialisierte Grundausbildungen zur Ausübung von psychosozialer Prozessbegleitung im Ausmaß von insgesamt je 4 Tagen in dem Bereich, in dem die jeweilige Opferhilfeeinrichtung tätig ist:
- minderjährige Opfer
- volljährige Opfer, die grundsätzlich keiner spezialisierten Prozessbegleitung bedürfen
- volljährige weibliche Opfer
- volljährige männliche OpferTermine werden im Herbst 2024 bekanntgegeben.
Zusätzlich werden ab Frühjahr 2025 folgende Spezialisierte Zusatzausbildungen im Ausmaß von je 2 Tagen angeboten:
- für volljährige Opfer, die Gewalt in Einrichtungen, die Wohn-, sonstigen Unterbringungs- oder Strafvollzugszwecken dienen, ausgesetzt gewesen sein könnten
- für volljährige weibliche und männliche Opfer von Hass-im Netz Delikten
- für minderjährige und volljährige Opfer von Menschenhandel
Die Anmeldung zur Ausbildung kann ausschließlich über eine Prozessbegleitungseinrichtung erfolgen.
Anmeldeformular