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Grundausbildung für psychosoziale Prozessbegleiter:innen

Grundausbildung für psychosoziale Prozessbegleiter:innen

Ziel dieser neu strukturierten und vom Bundesministerium für Justiz und den (vormaligen) Bundesministerien für Familien und Jugend und für Gesundheit und Frauen im Rahmen eines Verwaltungs­übereinkommens geregelten Ausbildung für psychosoziale Prozessbegleiter:innen ist es, in einem allgemeinen Ausbildungsteil die Gemeinsamkeiten der psychosozialen Prozessbegleitung aller Opfergruppen aufzubereiten und in der Spezialisierten Grundausbildung die Spezifika der unterschiedlichen Opfergruppen zu vermitteln.
 

Voraussetzungen:

An der Ausbildung zur:zum psychosozialen Prozessbegleiter:in teilnehmen können ausschließlich Mitarbeiter:innen von bewährten geeigneten Einrichtungen, die nach § 66b Abs. 3 StPO vom Bundesministerium für Justiz  vertraglich beauf­tragt sind, (a) Opfern im Sinne des § 65 Z 1 lit. a oder b, (b) Opfern (§ 65 Z 1) terroristischer Straftaten (§ 278c StGB), (c) Opfern (§ 65 Z 1) von beharrlicher Verfolgung (§ 107a StGB), fortdauernder Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems (§ 107c StGB) und Verhetzung (§ 283 StGB), (d) Opfern (§ 65 Z 1) von übler Nachrede (§ 111 StGB), Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung (§ 113 StGB), Beleidigung (§ 115 StGB) und Verleumdung (§ 297 StGB), wenn auf Grund bestimmter Anhaltspunkte angenommen werden kann, dass eine solche Tat im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems begangen wurde, und (e) Minderjährigen, die Zeugen von Gewalt im sozialen Nahraum (Gewalt in der Familie, Gewalt an Kindern) waren, psychosoziale und juristische Prozessbegleitung zu gewähren, soweit dies zur Wahrung ihrer prozessualen Rechte unter größtmöglicher Bedachtnahme auf ihre persönliche Betroffenheit erforderlich ist.
 

Inhalte:

  • Grundlagen, Ziele und Aufgaben
  • Qualitätsstandards für psychosoziale und juristische Prozessbegleitung
  • Rechtliche Grundlagen
  • Rolle, Funktion und Ablauf der Prozessbegleitung
  • Grundlagen der Psychotraumatologie und Traumaverarbeitung
  • Methodische Umgänge mit Ambivalenz des Opfers
  • Opfergruppenspezifische, geschlechtsspezifische, gewaltspezifische und entwicklungsspezifische Aspekte
  • Organisationsstrukturen

Die Ausbildung zur:zum psychosozialen Prozessbegleiter:in umfasst 66 Einheiten à 45 Minuten, die ab Herbst 2024 wie folgt angeboten werden:

Allgemeine Grundausbildung zur Ausübung von psychosozialer Prozessbegleitung im Ausmaß von insgesamt 5 Tagen (aufgeteilt auf zwei Termine) für alle Teilnehmenden.
 

Termine:

Bildungshaus Puchberg, Wels - ACHTUNG: geänderte Termine:               
                    - 28. bis 30. April 2025
                    (Beginn am ersten Tag um 14 Uhr; Ende am dritten Tag um 16:15 Uhr)           
                    - 13.5.2025:    10:30 bis 12:00 Uhr (Zoom)
                    - 20. bis 21. Mai 2025
                      (Beginn am ersten Tag um 10:00 Uhr; Ende am zweiten Tag um 16:30 Uhr)
                    AUSGEBUCHT!

Bildungshaus Puchberg, Wels - ACHTUNG: geänderte Termine:                 
                    - 22. bis 24. September 2025
                    (Beginn am ersten Tag um 14 Uhr; Ende am dritten Tag um 16:15 Uhr)                                - 14.10.2025:    09:00 bis 12:00 Uhr (Zoom)
                    - 18. bis 19. November 2025
                   (Beginn am ersten Tag um 10:00 Uhr; Ende am zweiten Tag um 16:30 Uhr)   
                    AUSGEBUCHT!

Kardinal König Haus, Wien:               
                    26. bis 28. Jänner 2026 und
                    09. bis 11. März 2026
                    (Beginn am ersten Tag um 13 Uhr; Ende am dritten Tag um 16 Uhr)     


Spezialisierte Grundausbildungen zur Ausübung von psychosozialer Prozessbegleitung im Ausmaß von insgesamt je 4 Tagen in dem Bereich, in dem die jeweilige Opferhilfeeinrichtung tätig ist:
  • minderjährige Opfer
2. bis 3. Juni 2025 und 23. bis 24. Juni 2025, Wien - NOCH FREIE PLÄTZE!
1. bis 2. Oktober 2025 und 21. bis 22. Oktober 2025, Wels
 
  • volljährige Opfer, die grundsätzlich keiner spezialisierten Prozessbegleitung bedürfen
Termine werden bekanntgegeben
 
  • volljährige weibliche Opfer
10. bis 13. Juni 2025, Salzburg - AUSGEBUCHT!
29. September bis 2. Oktober 2025, Wien
11. bis 14. November 2025, Kitzbühel
30. März bis 2. April 2026, Kitzbühel
 
  • volljährige männliche Opfer
Termine werden bekanntgegeben
 
Zusätzlich werden ab Frühjahr 2025 folgende Spezialisierte Zusatzausbildungen im Ausmaß von je 2 Tagen angeboten:
  • für volljährige Opfer, die Gewalt in Einrichtungen, die Wohn-, sonstigen Unter­bringungs- oder Strafvollzugszwecken dienen, ausgesetzt gewesen sein könnten
  • für volljährige weibliche und männliche Opfer von Hass-im Netz Delikten
  • für minderjährige und volljährige Opfer von Menschenhandel

Die Anmeldung zur Ausbildung kann ausschließlich über eine Prozessbegleitungseinrichtung erfolgen.
 
Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail

Anmeldeformular
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Tel.: +43 (0)2233 / 522 03

E-Mail: office@clc.or.at

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