GRIECHENLAND: Grant Agreement Technical Assistance on the Reform of the Greek Judicial System
Griechenland hat sich im Zusammenhang mit den europäischen Rettungsaktionen den Institutionen gegenüber zu umfangreichen Reformen (auch) im Justizbereich verpflichtet. Vorrangig gelten die Reformbemühungen der Implementierung von IT-Systemen zur weitgehenden Verfahrensautomation, der Entwicklung eines verlässlichen Statistikwesens und der Reduzierung von Verfahrensrückständen. Substanzielle Verbesserungen werden auch im Bereich der – in Griechenland bis dato kaum angenommenen – Mediation und des Strafvollzugswesens angestrebt.Bereits im Jahr 2014 hat sich die griechische Justiz für Österreich als Reformpartner entschieden und um Unterstützung im Rahmen der „Technical Assistance“ angefragt. Das Bundesministerium für Justiz (BMJ), das bereitwillig seine Zusage erteilte, betraute in weiterer Folge das CLC mit der Durchführung des Projekts.
Das Projekt wurde von der Europäischen Kommission im Rahmen des „National Strategic Reference Framework“ (NSRF) finanziert; die Abwicklung des Projekts wurde über den „Structural Reform Support Service“ (SRSS) kontrolliert.
Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) und das CLC entwickelten in enger Abstimmung mit dem griechischen Justizministerium und den zuständigen Organen der Europäischen Kommission einen maßgeschneiderten Arbeitsplan mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:
- IT-Einsatz und Verfahrensautomation für die von den ordentlichen Gerichten abgehandelten Verfahren;
- Beratung und Unterstützung bei der Implementierung solcher Systeme vor Ort
- Erstellung eines Konzepts für die Einführung eines automatisierten Mahnverfahrens mit dem Ziel der Entlastung der Gerichte
- Entwicklung eines verlässlichen justiziellen Statistikwesens durch Anpassung der Berichtsstruktur an internationale Standards, Vereinheitlichung und Zentralisierung
- Neuordnung der Mediatorenausbildung und Einführung eines Systems von Anreizen zur Inanspruchnahme alternativer Streitbeilegungsmethoden (z.B. obligatorischer Mediationsversuch in einzelnen Rechtsbereichen)
- Ausbildungsinitiativen für Justizwache- und Bewährungshilfepersonal mit Blick auf eine verstärkte Zusammenarbeit zur besseren Wiedereingliederung entlassener Häftlinge.
Das Projekt speiste sich zum größten Teil aus (vom CLC unter Vertrag genommenen) personellen Ressourcen der österreichischen Justiz. Ein (für Einsätze karenzierter) österreichischer Langzeitexperte stellte die Koordinierung sämtlicher Projektaktivitäten vor Ort sicher. Zur Besorgung ausgewählter Aufgaben wurde auch auf griechische Expertise zurückgegriffen.
Das Projekt startete im September 2015; die Phase I konnte im März 2017, die Phase II im Okotber 2018 erfolgreich abgeschlossen werden. In enger und kollegialer Kooperation mit dem Kabinett des griechischen Justizministeriums wurden spürbare Verbesserungen in den oben aufgezählten Bereichen erzielt. Projektleiter war LStA Mag. Georg Stawa, BMJ, Langzeitexperte vor Ort Dr. Günther Walchshofer.
Die allseits als fruchtbringend empfundene Zusammenarbeit wurde über Wunsch der griechischen Partner mit der Phase III fortgesetzt. Die Projektlaufzeit endete im Februar 2020.