Grundausbildung für psychosoziale Prozessbegleiter:innen
Ziel dieser neu strukturierten und vom Bundesministerium für Justiz und den (vormaligen) Bundesministerien für Familien und Jugend und für Gesundheit und Frauen im Rahmen eines Verwaltungsübereinkommens geregelten Ausbildung für psychosoziale Prozessbegleiter:innen ist es, in einem allgemeinen Ausbildungsteil die Gemeinsamkeiten der psychosozialen Prozessbegleitung aller drei Opfergruppen „Kinder und Jugendliche“, „Frauen als Betroffene von Männergewalt und Frauenhandel“ und „Opfer situativer Gewalt“ aufzubereiten und die Spezifika der drei Opfergruppen in spezifischen Ausbildungsteilen zu vermitteln.Voraussetzungen:
An der Ausbildung zur:zum psychosozialen Prozessbegleiter:in teilnehmen können ausschließlich Mitarbeiter:innen von bewährten geeigneten Einrichtungen, die nach § 66b Abs. 3 StPO vom Bundesministerium für Justiz vertraglich beauftragt sind, (a) Opfern im Sinne des § 65 Z 1 lit. a oder b, (b) Opfern (§ 65 Z 1) terroristischer Straftaten (§ 278c StGB), (c) Opfern (§ 65 Z 1) von beharrlicher Verfolgung (§ 107a StGB), fortdauernder Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems (§ 107c StGB) und Verhetzung (§ 283 StGB), (d) Opfern (§ 65 Z 1) von übler Nachrede (§ 111 StGB), Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung (§ 113 StGB), Beleidigung (§ 115 StGB) und Verleumdung (§ 297 StGB), wenn auf Grund bestimmter Anhaltspunkte angenommen werden kann, dass eine solche Tat im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems begangen wurde, und (e) Minderjährigen, die Zeugen von Gewalt im sozialen Nahraum (Gewalt in der Familie, Gewalt an Kindern) waren, psychosoziale und juristische Prozessbegleitung zu gewähren, soweit dies zur Wahrung ihrer prozessualen Rechte unter größtmöglicher Bedachtnahme auf ihre persönliche Betroffenheit erforderlich ist.Inhalte:
- Grundlagen, Ziele und Aufgaben
- Qualitätsstandards für psychosoziale und juristische Prozessbegleitung
- Rechtliche Grundlagen
- Rolle, Funktion und Ablauf der Prozessbegleitung
- Grundlagen der Psychotraumatologie und Traumaverarbeitung
- Methodische Umgänge mit Ambivalenz des Opfers
- Opfergruppenspezifische, geschlechtsspezifische, gewaltspezifische und entwicklungsspezifische Aspekte
- Organisationsstrukturen
Die Ausbildung zur:zum psychosozialen Prozessbegleiter:in umfasst 66 Einheiten à 45 Minuten, die in drei Seminaren à 3 Tagen abgehalten werden. Die maximale Zahl der Teilnehmenden liegt bei 27. Die Seminare werden je zur Hälfte für psychosoziale Prozessbegleiter:innen aller Opfergruppen gemeinsam und getrennt nach Opfergruppen in Kleingruppen abgehalten. Die drei Opfergruppen „Kinder und Jugendliche“, „Frauen als Betroffene von Männergewalt und Frauenhandel“ und „Opfer situativer Gewalt“ sollen durch eine möglichst ausgewogene Anzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern Berücksichtigung finden.
Die Anmeldung zur Ausbildung kann ausschließlich über eine Prozessbegleitungseinrichtung erfolgen.
Termine:
Lehrgang 20 (Bildungshaus Schloss Puchberg, Wels):Seminar 1: 15. bis 17. April 2024
Seminar 2: 13. bis 15. Mai 2024
Seminar 3: 18. bis 20. Juni 2024
(Warteliste)
Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte per E-MailSeminar 2: 13. bis 15. Mai 2024
Seminar 3: 18. bis 20. Juni 2024
(Warteliste)
Anmeldeformular