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Grundausbildung für psychosoziale Prozessbegleiter:innen

Ziel dieser aufgrund der Prozessbegleitungs-Regulierungsverordnung (PbRegVO) neu strukturierten und vom Bundesministerium für Justiz und der (vormaligen) Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt, Sektion III – Frauen und Gleichstellung, und Sektion VI – Familie und Jugend, im Rahmen eines Verwaltungs­übereinkommens geregelten Ausbildung für psychosoziale Prozessbegleiter:innen ist es, in einem allgemeinen Ausbildungsteil die Gemeinsamkeiten der psychosozialen Prozessbegleitung aller Opfergruppen aufzubereiten und in der Spezialisierten Grundausbildung die Spezifika der unterschiedlichen Opfergruppen zu vermitteln.

Zu den Terminen bitte nach unten scrollen.
 

Voraussetzungen:

Die Ausbildung ist in den §§ 42 bis 48 der Prozessbegleitungs-Regulierungsverordnung (PbRegVO) grundgelegt. 
An der Ausbildung zur:zum psychosozialen Prozessbegleiter:in teilnehmen können ausschließlich Mitarbeiter:innen von bewährten geeigneten Einrichtungen, die nach § 66b Abs. 3 StPO vom Bundesministerium für Justiz  vertraglich beauf­tragt sind, (a) Opfern im Sinne des § 65 Z 1 lit. a oder b, (b) Opfern (§ 65 Z 1) terroristischer Straftaten (§ 278c StGB), (c) Opfern (§ 65 Z 1) von beharrlicher Verfolgung (§ 107a StGB), fortdauernder Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems (§ 107c StGB) und Verhetzung (§ 283 StGB), (d) Opfern (§ 65 Z 1) von übler Nachrede (§ 111 StGB), Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung (§ 113 StGB), Beleidigung (§ 115 StGB) und Verleumdung (§ 297 StGB), wenn auf Grund bestimmter Anhaltspunkte angenommen werden kann, dass eine solche Tat im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems begangen wurde, und (e) Minderjährigen, die Zeugen von Gewalt waren, psychosoziale und juristische Prozessbegleitung zu gewähren, soweit dies zur Wahrung ihrer prozessualen Rechte unter größtmöglicher Bedachtnahme auf ihre persönliche Betroffenheit erforderlich ist.
 

Inhalte:

  • Grundlagen, Ziele und Aufgaben
  • Qualitätsstandards für psychosoziale und juristische Prozessbegleitung
  • Rechtliche Grundlagen
  • Rolle, Funktion und Ablauf der Prozessbegleitung
  • Grundlagen der Psychotraumatologie und Traumaverarbeitung
  • Methodische Umgänge mit Ambivalenz des Opfers
  • Opfergruppenspezifische, geschlechtsspezifische, gewaltspezifische und entwicklungsspezifische Aspekte
  • Organisationsstrukturen
 

Aufbau der Ausbildung:

Die neue Ausbildung beteht aus einem Basismodul („Allgemeine Grundausbildung“, 5 Tage) und einem Auf­baumodul („Spezialisierte Grundausbildung“, 4 Tage).
Die Ausbildung zur:zum psychosozialen Prozessbegleiter:in umfasst 66 Einheiten à 45 Minuten.
Allgemeine Grundausbildung 

zur Ausübung von psychosozialer Prozessbegleitung im Ausmaß von insgesamt 5 Tagen (aufgeteilt auf zwei Präsenztermine) und ein 2-stündiges Webinar für alle Teilnehmenden.

Termine:

AGA 05, WIEN - (AUSGEBUCHT!):  
26. bis 28. Jänner 2026 (Beginn am ersten Tag um 14 Uhr; Ende am dritten Tag um 17:00 Uhr) 
10. bis 11. März 2026 (Beginn am ersten Tag um 10:30 Uhr; Ende am zweiten Tag um 16:30 Uhr) 
 
AGA 06, WELS - (AUSGEBUCHT!): 
8. bis 10. April 2026 (Beginn am ersten Tag um 14 Uhr; Ende am dritten Tag um 16:15 Uhr)
Termin für Zoom-Webinar wird bekanntgegeben
18. bis 19. Mai 2026 (Beginn am ersten Tag um 10:30 Uhr; Ende am zweiten Tag um 16:30 Uhr)
 
AGA 07, WELS - NEUER TERMIN!
28. bis 30. April 2026 (Beginn am ersten Tag um 14 Uhr; Ende am dritten Tag um 16:15 Uhr)
Termin für Zoom-Webinar wird bekanntgegeben
1. bis 2. Juni 2026 (Beginn am ersten Tag um 10:30 Uhr; Ende am zweiten Tag um 16:30 Uhr)
 
AGA 08, WELS:
21. bis 23. September 2026 (Beginn am ersten Tag um 14 Uhr; Ende am dritten Tag um 16:15 Uhr)
Termin für Zoom-Webinar wird bekanntgegeben
03. bis 04. November 2026 (Beginn am ersten Tag um 10:30 Uhr; Ende am zweiten Tag um 16:30 Uhr)   

Spezialisierte Grundausbildung
zur Ausübung von psychosozialer Prozessbegleitung im Ausmaß von insgesamt je 4 Tagen in dem Bereich, in dem die jeweilige Opferhilfeeinrichtung tätig ist:
  • Spezialisierte Grundausbildung für Minderjährige weibliche und männliche Opfer;
  • Spezialisierte Grundausbildung für volljährige weibliche Opfer, die in ihrer sexuellen Integrität und Selbstbestimmung verletzt worden sein könnten, zu deren Schutz ein Betretungs- und Annäherungsverbot zum Schutz vor Gewalt erteilt werden könnte oder die beharrlicher Verfol­gung ausgesetzt gewesen sein könnten;
  • Spezialisierte Grundausbildung für volljährige männliche Opfer, die in ihrer sexuellen Integrität und Selbstbestimmung verletzt worden sein könnten, zu deren Schutz ein Betretungs- und Annäherungsverbot zum Schutz vor Gewalt erteilt werden könnte oder die beharrlicher Verfol­gung ausgesetzt gewesen sein könnten;
  • Spezialisierte Grundausbildung für volljährige weibliche und männliche Opfer, die grund­sätzlich keiner spezialisierten Prozessbegleitung bedürfen.
 

Termine:

  • Minderjährige weibliche und männliche Opfer
SGA-K 03, WIEN - (AUSGEBUCHT!):
19. bis 20. Jänner 2026 und
23. bis 24. Februar 2026

SGA-K 04, WELS - (AUSGEBUCHT!): 
26. bis 27. Mai 2026
10. bis 11. Juni 2026

SGA-K 05, KITZBÜHEL - (AUSGEBUCHT!):
03. bis 04. November 2026
17. bis 18. November 2026
 
Weitere Termine sind in Vorbereitung.
 
  • Volljährige weibliche Opfer

SGA-F 04, KITZBÜHEL: 30. März bis 2. April 2026 - (AUSGEBUCHT!)

SGA-F 05, WIEN: 5. bis 8. Oktober 2026 - (AUSGEBUCHT!)
 
Weitere Termine sind in Vorbereitung.
 
  • Volljährige männliche Opfer
Termine werden bekanntgegeben
 
  • Volljährige Opfer, die grundsätzlich keiner spezialisierten Prozessbegleitung bedürfen
SGA-A 01, SCHWECHAT:
15. bis 18. Dezember 2025 - freie Plätze verfügbar!
 

Anmeldeformular für Allgemeine und Spezialisierte Grundausbildung


Spezialisierte Zusatzausbildung
Zusätzlich werden folgende spezialisierte Zusatzausbildungen im Ausmaß von je 2 Tagen angeboten:
  • Spezialisierte Zusatzausbildung für volljährige Opfer, die Gewalt in Einrichtungen, die Wohn-, sonstigen Unterbringungs-oder Strafvollzugszwecken dienen, ausgesetzt gewesen sein könnten (2 Tage);
  • Spezialisierte Zusatzausbildung für volljährige weibliche und männliche Opfer von Hass-im Netz Delikten (2 Tage);
  • Spezialisierte Zusatzausbildung für minderjährige und volljährige Opfer von Menschenhandel (2 Tage).
 

Termine:

  • für volljährige Opfer, die Gewalt in Einrichtungen, die Wohn-, sonstigen Unter­bringungs- oder Strafvollzugszwecken dienen, ausgesetzt gewesen sein könnten
WIEN: 10. bis 11. Dezember 2025  - (ABGESAGT!)
 
  • für volljährige weibliche und männliche Opfer von Hass-im Netz Delikten
WIEN: 16. bis 17. März 2026

weiterer Termin: Herbst 2026
 
  • für minderjährige und volljährige Opfer von Menschenhandel
Termine werden bekanntgegeben


Wer die Ausbildung zur psychosozialen Prozessbegleiterin oder zum psychosozialen Prozessbegleiter bereits abgeschlossen hat, bedarf zum Erwerb einer weiteren spezialisierten Grundausbildung des Abschlusses nur der jeweils erforderlichen spezialisierten Zusatzausbildung.

Termine:

  • 2 tägige Zusatzausbildung für minderjährige weibliche und männliche Opfer
Termine werden bekanntgegeben
 
  • 2 tägige Zusatzausbildung volljährige weibliche Opfer
WIEN: 28 bis 29 Jänner 2026
 
  • 2 tägige Zusatzausbildung für volljährige männliche Opfer
WIEN: 25. bis 26. November 2025  - (ABGESAGT!)
 
  • 2 tägige Zusatzausbildung für volljährige Opfer, die grundsätzlich keiner spezialisierten Prozessbegleitung bedürfen
Termine werden bekanntgegeben


Anmeldeformular für Spezialisierte Zusatzausbildung

Die Anmeldung zur Ausbildung kann ausschließlich über eine Prozessbegleitungseinrichtung erfolgen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail
 
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Kontakt

Center of Legal Competence (CLC) –
Forschung & Consulting GmbH

Brettwieserstraße 37
3011 Tullnerbach, Österreich


Tel.: +43 (0)2233 / 522 03

E-Mail: office@clc.or.at

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