Informationsfolder Prozessbegleitung
Der Informationsfolder Prozessbegleitung ist direkt an (a) Opfer im Sinne des § 65 Z 1 lit. a oder b, (b) Opfer (§ 65 Z 1) terroristischer Straftaten (§ 278c StGB), (c) Opfer (§ 65 Z 1) von beharrlicher Verfolgung (§ 107a StGB), fortdauernder Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems (§ 107c StGB) und Verhetzung (§ 283 StGB), (d) Opfer (§ 65 Z 1) von übler Nachrede (§ 111 StGB), Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung (§ 113 StGB), Beleidigung (§ 115 StGB) und Verleumdung (§ 297 StGB), wenn auf Grund bestimmter Anhaltspunkte angenommen werden kann, dass eine solche Tat im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems begangen wurde, und (e) Minderjährige, die Zeugen von Gewalt im sozialen Nahraum (Gewalt in der Familie, Gewalt an Kindern) waren, gerichtet und dient der überblicksartigen Information über die Möglichkeiten von Prozessbegleitung in Österreich.Der Folder ist derzeit in sechszehn verschiedenen Sprachen verfügbar.
Informationsfolder Prozessbegleitung
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